Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht für PKW und LKW (höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 t):
• 1. November bis 15. April
• an allen Rädern Winterreifen
• bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis)
• nur dann, wenn auch gefahren wird

Als Winterreifen gilt nur eine Reifen mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“. Ganzjahresreifen dürfen nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung besitzen!

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